Chronik

 

 

Unseren Genossenschaftswald in dieser Art der Nutzung, zunächst ein „bestifteter“ Wald, gibt es sicher schon seit über 400 Jahren:

Gegen Ende des 15.Jahrhunderts kam das Adelsgeschlecht der Herberstein nach NÖ mit Sitz auf Schloss Matzen. Die Familie wurde 1531 in den Freiherrn-, 1537 in den Reichsfreiherrnstand ernannt, 1644 als Reichsgrafen bestätigt.

Den ganzen Ort mit der Obrigkeit (Dorfgerichtsbarkeit) besaß Karl von Herberstein nur in Matzen mit 52 untertänigen Häusern. Zusammen verzeichnete Herberstein einen Besitzstand von 198 untertänigen Häusern in unserem Bezirk.
 
So hieß es damals: “Herr Carl von Herberstain dasebsten Obrigkheit 52 hauß“
„Vor etwa 300 Jahren wurde die Nutznießung des Waldes von der Herrschaft den 52  zugesprochen“. (Im Gemeindebericht vom 4.Febr.1896 Z 70 nachzulesen.)
Diese 52 Häuser waren mit einem Waldanteil „bestiftet“.

Man erzählt, dass es einmal in Matzen ein großes Feuer gegeben hätte, bei dem alle Häuser auf der Hauptstraße niederbrannten. Daraufhin schenkte der Graf den 52 Bürgern den Wald, um ihnen damit zu helfen.

In einem weiteren Bericht vom 13.Mai 1896 Z 326 heißt es, dass das Nutzungsrecht von diesem Wald seit undenklichen Zeiten als Alleineigentum den 52 bestifteten Hausbesitzern in Matzen gehört.
Der Vorstand war der Waldherr. Er hatte die Lade mit den Rechnungen, die nur den Mitgliedern einsehbar waren.

In einem langwierigen Rechtsstreit durch alle Instanzen von 1863 bis 1905 konnten die 52 Bestifteten ihr Waldbesitzrecht gegenüber der Gemeinde verteidigen.


Quelle: Archiv Matzen, Dr.Hofer


Verwaltungsstatuten aus 1910

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